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Samtgemeinde Hollenstedt

Die Samtgemeinde erfüllt alle Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises der Mitgliedsgemeinden (§72 Abs. 2 S. 1 NGO). Nach § 72 Abs. 1 S. 1 NGO erfüllt die Samtgemeinde obligatorisch auch eine Reihe von Aufgaben des eigenen Wirkungskreises der Mitgliedsgemeinden, wie zum Beispiel:

  • die Aufstellung von Flächennutzungsplänen (Nr. 1)
  • die Trägerschaft des Schulwesens (Nr. 2)
  • die Aufgaben nach dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz (Nr. 4)
  • den Bau und die Unterrichtung der Gemeindeverbindungsstraßen (Nr. 5)

 

Daneben erfüllt die Samtgemeinde auch fakultative Aufgaben, die ihr von den Mitgliedsgemeinden übertragen werden (§ 72 Abs. 1 S. 2 NGO).

 

Die Internetseite der Samtgemeinde erreichen Sie unter nachfolgendem Link: www.hollenstedt.de/portal/startseite.html